So helfen Sie mit Ihrem Testament

@Gregor Zielke

Warum eine Testamentsspende zugunsten von ROTE NASEN?

Einen Teil des eigenen Erbes für einen guten Zweck zu spenden ist eine ganz besondere Art des Gebens. Mit Ihrer Testamentsspende helfen Sie über das eigene Leben hinaus, Lachen und Lebensfreude dorthin zu bringen, wo sie am stärksten gebraucht werden: zu Kindern im Krankenhaus, in Senioreneinrichtungen oder in Notunterkünften für Geflüchtete. Erbe spenden leicht gemacht: Auf dieser Seite geben wir Ihnen umfassende Tipps dazu, wie das geht.

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Gerne senden wir Ihnen unseren ausführlichen Testament Ratgeber „Mein Erbe schenkt Lachen“ kostenlos und unverbindlich per Post zu.

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Unser Angebot für Sie:

Das bewirken Sie durch Ihr Erbe:

  • Sie schenken kranken und leidenden Menschen Hoffnung, Trost und Lebensfreude. ROTE NASEN sind seit 2003 ein fester Bestandteil vieler renommierter Gesundheitseinrichtungen und Kliniken. Derzeit schenken mehr als 70 ROTE NASEN Clowns jedes Jahr rund 50.000 jüngeren und älteren Menschen bei regelmäßigen Clownvisiten fröhliche Augenblicke.

  • Sie gestalten die Zukunft aktiv mit. Eine Erbschaftsspende bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus, Gutes zu bewirken, Bleibendes zu schaffen und in die Zukunft miteinzuwirken.
  • Von der Erbschaftssteuer befreit. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Testamentspende zugunsten von ROTE NASEN Deutschland e.V. kommt somit vollständig der Unterstützung von kranken Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Geflüchteten zugute!

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema

Testament und Erbschaft

Sie denken darüber nach, ROTE NASEN in Ihrem Testament zu bedenken und haben Fragen rund um die Nachlassspende?  Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!

Susann Laboga
Erbschaften & Großspenden
T: +49 30 2000 763 - 22

Häufige Fragen zur Testamentsspende:
Warum ein Testament sinnvoll ist

Vonseiten des Gesetzgebers besteht für Sie keine Verpflich­tung, Regelungen über Ihren Nachlass durch ein Testament zu verfügen. Ohne Testament tritt jedoch die gesetzliche Erbfolge ein. Erben sind nach dem Gesetzgeber Blutsverwandte, Ehe­partner und eingetragene Lebenspartner sowie Adoptivkinder. Wenn keine Erben vorhanden sind, erbt der Staat.

Mit einem Testament

  • legen Sie fest, dass Ihr Vermögen später entsprechend Ihrer Wünsche verteilt wird.
  • vermeiden Sie eventuelle Meinungsverschiedenheiten unter den Erben.
  • stellen Sie sicher, dass Menschen berücksichtigt werden, die sonst keine Erbansprüche Ihnen gegenüber hätten, denen Sie sich aber verbunden fühlen.
  • können Sie gemeinnützige Organisationen wie ROTE NASEN Deutschland e. V. bedenken, die Ihr Vermögen in Ihrem Sinne für einen guten Zweck einsetzen.

Wenn Sie weder Testament oder Erbvertrag hinterlassen, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge ohne Testament. Diese berück­sichtigt nur Blutsverwandte, Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Adop­tivkinder. Das Gesetz unterscheidet zwischen Erben verschiedener Ordnung, die als Rangfolge zu verstehen ist. Innerhalb einer Ordnung werden zuerst diejenigen bedacht, die am nächsten mit dem Erblasser verwandt sind. Ein Verwandter erbt nicht, wenn noch ein Ver­wandter einer vorrangigen Ordnung vorhanden ist.

Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Erben 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel

Erben 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben 3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

 

Ehegatten stehen außerhalb der Ordnung "Gesetzliche Erbfolge ohne Testament", denn sie sind mit dem Erblasser nicht verwandt. Ihr Erbanteil richtet sich danach, in welchem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) die Ehegatten lebten und danach, welche Verwandten erbberechtigt sind.

Sie haben folgende rechtliche Möglichkeiten ein gültiges Testament zu schreiben, dies jederzeit aber auch zu ändern oder zu widerrufen.

Das handschriftlich verfasste Testament ist die einfachste und schnellste Form des Testaments und kann von Ihnen jederzeit erstellt werden. Das gesamte Testament muss von Ihnen vollständig handgeschrieben verfasst und unterschrieben (mit Vor- und Zunamen) werden. Es muss außerdem Ort und Datum enthalten.

Das notarielle Testament wird entweder mündlich oder schriftlich unter fachlicher Beratung eines Notars Ihrer Wahl erstellt. Vor der Beurkundung berät Sie der Notar ausführlich über den Inhalt und die rechtlichen Folgen. Das Dokument wird beim Amtsgericht hinterlegt und im zentralen Testamentsregister erfasst. Ihr letzter Wille ist somit kaum anfechtbar, da dieser vom Notar geprüft, beurkundet und niedergeschrieben wurde. Der Notar bestätigt auch Ihre Testierfähigkeit.

Sie können Ihr Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen und durch ein neues Testament ersetzen. Das handschriftlich ver­fasste Testament vernichten Sie oder erklären es in einem neuen Testament für nichtig. Das notarielle Testament nehmen Sie aus der Verwahrung (alleine dadurch verliert es seine Gültigkeit) oder ersetzen es durch ein neues notarielles oder handschriftliches Testament. Hier können Sie sich unsere Vorlage, das ROTE NASEN Testamentsmuster, herunterladen und auch unseren Testamentratgeber bestellen.

ROTE NASEN ist Ihnen für alle Formen der Unterstützung sehr dankbar. Nicht jedes uns vererbte Vermögen können wir jedoch im Sinne des Erblassers nutzen. Sollten Sie ROTE NASEN testamentarisch bedenken wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kon­takt auf, so dass wir gemeinsam klären können, wie Ihr Erbe sofort und unproblematisch Lachen an kranke Kinder und ältere Menschen schenken kann.

Sie können selbstverständlich bestimmte Projekte von ROTE NASEN Deutschland e. V. wie zum Bei­spiel Clownvisiten bei kranken Kindern oder in einer bestimmen Senioreneinrichtung testamentarisch fördern. Ihr Nachlass wird garantiert dafür verwen­det. Eine zweckfreie Zuwendung ermöglicht uns jedoch, Ihre Testamentspende flexibel in den Be­reichen unserer Arbeit einzusetzen, wo die größte Not herrscht.

Jeder, der ein Testament auffindet, ist gesetzlich unter Strafandrohung verpflichtet, das Testament beim Nachlassgericht abzuliefern. Dort wird das Testament eröffnet und die im Testament bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer werden benachrichtigt. Bei den im Nachlassgericht hinterlegten Testamenten, erfolgen die Eröffnung und die Benachrichtigung automatisch.

ROTE NASEN Deutschland e. V. ist eine gemeinnüt­zige Organisation und damit von der Erbschaftsteuer befreit. Vermächtnisse oder Erbschaften zugunsten von ROTE NASEN kommen steuerfrei und vollständig unserer Arbeit zugute. Darüber hinaus belohnt der Staat Schenkungen zu Lebzeiten oder die Gründung einer Stiftung mit Steuervergünstigungen.

Selbstverständlich! Bei einer Schenkung zu Lebzeiten erleben Sie noch selbst aktiv, was mit Ihrem Vermögen passiert und nehmen an der Freude der Menschen teil, denen Sie geholfen haben

Aktuelle Zahlen und Fakten

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speziell ausgebildete ROTE NASEN Clowns
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Sie denken darüber nach, ROTE NASEN in Ihrem Testament zu bedenken und haben Fragen rund um die Nachlassspende?  Dann kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!

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