Zum internationalen Tag des Testaments: "Warum ein Testament?"
Im Interview: Der Erbrechts-Spezialist Ulf Claus
Heute ist internationaler Tag des Testaments… Auch ROTE NASEN informiert regelmäßig zum Thema, als Experte immer dabei: Rechtsanwalt und Erbrechts-Spezialist Herr Ulf Claus. Wir haben ihn letzte Woche zu einem Interview getroffen.
Viele Menschen möchten an die Themen Testament und Erbe lieber nicht denken. Doch warum sollte man sich aus Ihrer Erfahrung als Erbrechts-Spezialist damit befassen?
Für die meisten Menschen ist es schwierig auf das Lebensende zu schauen, was mit dem Thema Erbe und Testament durchaus präsent wird. Oft sind es besondere Ereignisse im Leben, wie ein Schicksalsschlag in der Familie oder die eigene Krankheitsdiagnose, dies uns veranlasst, über ein Testament nachzudenken. Manch einer findet sich plötzlich in einer Erbengemeinschaft wieder, in der sich alle streiten und keine Einigung zu finden ist. Dann wäre eine testamentarische Regelung sinnvoll gewesen, die möglichst genau festlegt, wie das Erbe verteilt werden soll.
Auch für Menschen in bestimmten Lebenskonstellationen ist es von Vorteil ein Testament zu verfassen, wie beispielsweise für unverheiratete Paare oder sog. Patchwork-Familien mit gemeinsamen Vermögen. Wurde hier kein Testament gemacht, greift die gesetzliche Erbfolge und dann würde der Lebenspartner und vielleicht sogar das eine oder andere Kind nichts erben. Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge: Sie beginnt bei den eigenen Kindern. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern, und wenn keine Eltern mehr leben, geht es in die Seitenlinien, also zu den Geschwistern etc. Man kann sich vorstellen, dass so schnell auch eine sehr unübersichtliche Situation von Erben aus verschiedenen Familienteilen entstehen kann. Dann kann sich die Klärung der Erbfolge und die Regelung des Nachlasses lange Zeit hinziehen. Ein gutes Testament kann die Abwicklung des Erbes stark vereinfachen, und es ermöglicht eine eigenständige Entscheidung darüber, wer was wie erhalten soll.
Worauf muss man besonders beim Erstellen eines Testaments achten? Haben Sie Tipps für unsere Leser:innen?
Als erstes: Wichtig ist sich von der Vorstellung freizumachen, dass man einmal ein Testament schreibt und damit alles geregelt ist. Das Leben ist manchmal unvorhersehbar und man sollte gegebenenfalls Änderungen vornehmen, die den Umständen entsprechen. Als kleiner Tipp von mir: Schauen Sie alle fünf bis 10 Jahre in ihr Testament, ob das noch der derzeitigen Lebenssituation entspricht, also auch ob der Lebenspartner immer noch der oder die Gleiche ist.
Es gibt zwei Arten eines Testaments. Die einfachste Form ist das handschriftliche Testament. Dieses muss immer mit eigener Hand niedergeschrieben sein, da es sonst rechtlich unwirksam ist. Eine Ausnahme ist das sog. Ehegattentestament. Dieses braucht nur von einem Ehepartner handschriftlich verfasst werden, aber beide müssen es unterschreiben. In jedes Testament gehört ein Datum – das jüngere geht dem älteren vor -, der Ort, Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum des bzw. der Testierenden. Denn nur so kann man feststellt, wer das Testament geschrieben hat.
Der Grund, dass ein Testament immer noch handschriftlich geschrieben sein muss, besteht darin, dass es einerseits möglichst einfach sein soll, seinen letzten Willen festzuhalten, andererseits aber größtmögliche Sicherheit erzielt werden soll, dass es sich auch wirklich um den Willen desjenigen handelt, der das Testament niedergeschrieben hat. So soll verhindert werden, dass sogenannte Erbschleicher insbesondere älteren Menschen einfach ein Testament zur Unterzeichnung unterschieben. Im digitalen Zeitalter fällt es vielen schwer sich hinzusetzen und etwas auf Papier zu schreiben. Der Gesetzgeber bezweckt, dass man sich der Handlung bewusst ist, ein Testament zu errichten, und sich genau überlegt, was man regeln möchte.
Als Alternative zum handschriftlichen Testament gibt es das notarielle Testament, welches Vorteile mit sich bringt: Es wird automatisch beim entsprechenden Amtsgericht hinterlegt und ist somit immer auffindbar und man erspart sich in aller Regel den sog. Erbschein, das ist der gerichtliche Nachweis über die Erbenstellung, auf den man oft lange warten muss.
In einem typischen Testament wird zuerst geregelt, wer der Erbe wird. Man kann natürlich auch mehrere Erben einsetzen. Dann werden Vermächtnisse ausgesetzt. Und zum Schluss kann ein Testamentsvollstrecker ernannt werden, der für die Regelung und Auseinandersetzung des Nachlasses zuständig ist.
Kann man mit einem Testament einem gemeinnützigen Verein wie ROTE NASEN, unterstützen? Und in welcher Form ist das möglich? Und welche Vorteile ergibt das für Erblasser?
Ja, man kann einen gemeinnützigen Verein, wie ROTE NASEN, im eigenen Testament bedenken. Es ist sogar empfehlenswert, weil Vereine keine gesetzlichen Erben sein können. Wenn man keine potenziellen Erben hat, also keine Kinder und keine Familie, kann man so vermeiden, dass der Staat Alleinerbe wird. Man kann so gemeinnützige Zwecke, wie eben Clowns im Krankenhaus, unterstützen. Gemeinnützige Vereine sind nicht erbschaftssteuerpflichtig, d. h. das Nachlassvermögen wird eins zu eins an den Verein ausgezahlt, ohne Erbschaftsteuerabzüge.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man über das eigene Leben hinaus, etwas Gutes tun kann: Man kann einen Verein oder eine Organisation als Alleinerbe oder Miterbe in das Testament aufnehmen. Dann tritt der Verein oder die Organisation allein oder gemeinsam mit anderen voll in alle vermögensrechtlichen Rechtspositionen des Verstorbenen ein. Er tritt praktisch an die Stelle des Verstorbenen und bekommt dessen Vermögen, allerdings auch das negative Vermögen, also eventuelle Schulden und Verpflichtungen. Und er muss, wenn es Pflichtteilsberechtigte gibt, deren Pflichtanteile bezahlen. Pflichtteilsansprüche lassen sich nämlich nur in ganz seltenen Fällen vollständig ausschließen.
Vereinen und Organisationen ist aber auch geholfen, wenn ihnen ein Vermächtnis zugewendet wird. Hierbei wird nur ein Teil des Erbes an den Verein oder die Organisation vermacht. Das können bspw. Geldbeträge, aber auch Gegenstände, z.B. Grundstücke oder wertvolle Kunstgegenstände, oder Nutzungsrechte an einem Grundstück sein.
Warum glauben Sie, sollte man die Arbeit von ROTE NASEN unterstützen? Und warum engagieren Sie sich für ROTE NASEN?
ROTE NASEN kenne ich schon eine lange Zeit. Über den Verein und seine Arbeit wird häufig in den Medien berichtet. Nach dem ersten persönlichen Kontakt war ich sofort überzeugt, dass es eine gute Sache ist, Freizeit für ROTE NASEN einzusetzen und sich zu engagieren.
Zwei Begebenheiten haben mich besonders beeindruckt und von der Wichtigkeit der Arbeit von ROTE NASEN überzeugt: Clowns, die schwerkranke Kinder bis in den Operationssaal begleiten und ihnen Freude und Ablenkung schenken, und dadurch auch Eltern und Begleiter Erleichterung verschaffen. Und Clownvisiten bei älteren pflegebedürftigen Menschen. Und ein Clown, der einen alten Menschen, der sonst völlig lethargisch ist, zu einer Reaktion bewegen kann, hat mich sehr berührt. Die Clowns sprechen da offensichtlich Seiten in uns Menschen an, die so nicht erkennbar sind und rational nicht erklärt werden können. Das ist sehr viel wert. Der Erfolg der Clowns ist in unserer ökonomisch orientierten Welt vielleicht nicht immer so ohne Weiteres messbar, aber als ich die Arbeit der Clowns gesehen habe, wusste ich, da passiert etwas sehr Gutes, die Clowns bewirken etwas Positives. Und dass sollte man unterstützen. Und wenn ich für finanzielle Unterstützung werben kann, die durch so etwas Einfaches, wie ein Testament, bewirkt werden kann, sollte ich das tun.
Erfahren Sie mehr über unsere Clownvisiten bei Kindern und Pflegebedürftigen.